Ausbildung in der Finanz- und Steuerverwaltung von Bund und Ländern

Vorteile für den öffentlichen Dienst

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Ihre Chance in der Steuerverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt


Ausbildung zur/zum Finanzwirtin / Finanzwirt als Steuersekretärin/Steuersekretär in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Steuerverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt

2-jährige duale Ausbildung in einem Finanzamt des Landes Sachsen-Anhalt und dem Aus- und Fortbildungszentrum des Landes Brandenburg - Landesfinanzschule - in Königs Wusterhausen.

Verantwortung tragen und Vielseitigkeit beweisen in einem interessanten Beruf arbeiten.

Jede staatliche Tätigkeit - von A...utobahnbau bis Z..ahlung von Sozialhilfe kostet Geld. Dieses Geld beschafft sich der Staat in erster Linie durch Steuern. Die Steuerverwaltung führt die Steuergesetze aus und sorgt damit für die finanziellen Grundlagen aller Bereiche staatlicher Tätigkeit.

Derzeit gibt es über 50 verschiedene Steuern; u.a. die Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschafts- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und die Umsatzsteuer (sogenannte Mehrwertsteuer).

Beamtinnen und Beamte in der Steuerverwaltung

Im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt sind - je nach Eingangsvoraussetzungen, Ausbildung und Funktionen - die Laufbahnen in der Laufbahngruppe 1 und Laufbahngruppe 2 zu unterscheiden.

Die wesentlichen Führungs- und Leitungsaufgaben sowie die Bearbeitung rechtlich besonders schwieriger Fälle werden in der Steuerverwaltung durch Beamtinnen und Beamte mit der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Volljuristen oder Aufsteiger aus dem ehemals gehobenen Dienst) wahrgenommen.

Beamte, die die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) erfüllen, werden vorwiegend als eigenverantwortliche Sachbearbeiter/-innen oder - mit entsprechender Berufserfahrung - als Sachgebietsleiter/-innen im Innen- und Außendienst eingesetzt.

Beamte mit der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) arbeiten in unterschiedlichen Funktionen im Innendienst der Finanzämter oder werden selbstständig als Außenprüfer oder Vollziehungsbeamter tätig.

Sie haben:

- Freude am Umgang mit Menschen,

- keine Scheu vor Computern,

- wirtschaftliches Verständnis und einen Blick für das Wesentliche,

- Verantwortungsbewusstsein und Interesse an der Anwendung von Gesetzen,

- die Fähigkeit und Bereitschaft zu methodischer und sorgfältiger Arbeit,

- Sinn für Teamarbeit?

... dann sind Sie bei der Finanzverwaltung gerade richtig.


Die Finanzverwaltung bietet Ihnen

- eine hochwertige fächerübergreifende Ausbildung mit ständigem Praxisbezug (2-jährige duale Ausbildung an einem Finanzamt in Sachsen-Anhalt und an der Landesfinanzschule im Aus- und Fortbildungszentrum des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen; nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.afz-kw.brandenburg.de),

- attraktive Anwärterbezüge während der Ausbildung (s. Seite 6),
- gleitende Arbeitszeit,
- 30 Tage Urlaub im Jahr,
- im Fall eines erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung mit anschließender Übernahmemöglichkeit in das Beamtenverhältnis (eine Übernahme erfolgt in Abhängigkeit von der Haushaltslage und von der in der Laufbahnprüfung erzielten Abschlussnote (derzeit Note „befriedigend)

Ihre weiteren Vorteile in der Finanzverwaltung:

- abwechslungsreiche und gesicherte berufliche Tätigkeit,
- Umgang mit Menschen und modernster Technik,
- Möglichkeit zu fachlicher Weiterbildung,
- Aufstiegsmöglichkeiten,
- flexible Arbeitszeit,
- familienfreundliche Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten,
- Beihilfen bzw. Unterstützungen im Krankheits- oder Todesfall sowie bei Dienstunfällen für Sie bzw. für Ihre Familie.

Einstellungsvoraussetzungen:

- Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand,

- guter Notendurchschnitt; in den Schwerpunktfächern Deutsch und Mathematik jeweils mindestens Note 3 (befriedigend) oder 8 Punktwerte und besser

- deutsche Staatsangehörigkeit oder Bürger/-in der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,

- die deutsche Sprache muss in dem für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben erforderlichen Maß beherrscht werden,

- Gewähr des verfassungstreuen Verhaltens und Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,

- keine Vorstrafen,

- gesundheitliche Eignung (durch Vorlage eines Gesundheitszeugnisses der zentralen ärztlichen Untersuchungsstelle der Landesverwaltung nachzuweisen),

- unter Beachtung der Höchstaltersgrenze nach § 5 Absatz 1 Laufbahnverordnung im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA) ist eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst bis zu einem Höchstalter von 41 Jahren möglich (Ausnahmen gelten für Inhaber eines Eingliederungsoder Zulassungsscheins nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz).

Bei gleicher Qualifikation werden schwerbehinderte Bewerber/-innen bevorzugt berücksichtigt.

Einstellungstermin ist der 1. September.

Die Etappen der Ausbildung:

Die 2-jährige duale Ausbildung für die Steuerbeamten der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) umfasst eine 16-monatige berufspraktische Ausbildung mit Ausbildungsarbeitsgemeinschaften und eine 8-monatige fachtheoretische Ausbildung. Diese erfolgt aufgrund der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg über eine Ausbildungskooperation an dem Aus- und Fortbildungszentrum des Landes Brandenburg - Landesfinanzschule - in Königs Wusterhausen.

Der fächerübergreifende Lehrstoff umfasst nicht nur steuerrechtliches Fachwissen, sondern auch allgemein bildende Fächer wie z. B. Staatskunde/Politische Bildung, Allgemeine Rechtskunde, Organisation und elektronische Datenverarbeitung.

Die berufspraktische Ausbildung wird in einem Finanzamt in Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Somit ergibt sich folgender Ausbildungsplan:

- Kurzeinführung im Finanzamt
- fachtheoretische Ausbildung/erster Teilabschnitt (Landesfinanzschule, Königs Wusterhausen) 3 Monate
- berufspraktische Ausbildung (Finanzamt) 5 Monate
- fachtheoretische Ausbildung/zweiter Teilabschnitt Teil 1 (Landesfinanzschule, Königs Wusterhausen) 1 Monat
- berufspraktische Ausbildung (Finanzamt) 7 Monate
- fachtheoretische Ausbildung/ zweiter Teilabschnitt Teil 2 (Landesfinanzschule, Königs Wusterhausen) 4 Monate
- berufspraktische Ausbildung (Finanzamt) 4 Monate
- Laufbahnprüfung

Für die Dauer der Ausbildung werden Sie als Steuersekretäranwärter/-in in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, das mit bestandener Laufbahnprüfung endet.

Wie geht es nach der Laufbahnprüfung weiter

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden Sie - in Anhängigkeit von der Haushaltslage - im Rahmen einer Bestenauslese (Abschlussnote derzeit mindestens „befriedigend“ ) im Beamtenverhältnis auf Probe als Steuersekretär/-in eingestellt.

Nach einer regelmäßigen Probezeit von drei Jahren (ggf. bis zu fünf Jahre) kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen und so eine unkündbare Lebensstellung erworben werden. Ein Wechsel an ein anderes Finanzamt innerhalb Sachsen-Anhalts ist möglich.

Aufgrund der bundeseinheitlichen Ausbildung, die Sie als Finanzwirt/-in abschließen, kann in Ausnahmefällen auch ein späterer Wechsel in die Steuerverwaltung eines anderen Bundeslandes oder des Bundes ermöglicht werden.

Bei Fragen, können Sie sich an folgende Behörden wenden:

Oberfinanzdirektion Magdeburg
Otto-von-Guericke-Straße 4
39104 Magdeburg

... oder einfach beim nächsten Finanzamt - fragen Sie dort nach der Geschäftsstelle oder der Ausbildungsleiterin/dem Ausbildungsleiter.

Gebraucht wird:

- einen tabellarischen Lebenslauf,
- Geburtsurkunde (ggf. Heiratsurkunde*),
- Abschlusszeugnis der 10. Klasse oder - wenn Sie sich früher bewerben - die Zeugnisse ab
Endjahr 8. Klasse,
- ggf. Zeugnisse über Lehr- und Berufsabschlüsse nach der Schulentlassung,
- ggf. den Musterungsbescheid


Merkblatt über die Bezüge während der Ausbildung und danach für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt in der Steuerverwaltung

Sie erhalten monatliche Anwärterbezüge während der Ausbildungszeit in Höhe von 1.028,94 Euro.

Weiterhin wird ein Familienzuschlag von 123,42 Euro monatlich gezahlt, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

Das Anfangsgehalt nach bestandener Prüfung als Steuersekretär/-in beträgt derzeit 1.964,12 Euro für Alleinstehende oder 2.087,54 Euro für Verheiratete.

Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind wird ein Familienzuschlag in Höhe von 105,58 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind ein Familienzuschlag in Höhe von 338,84 Euro monatlich gezahlt.

Mit jeder weiteren Beförderung erhöhen sich die Bezüge bis zu dem jeweiligen Endgehalt einer Steueramtsinspektorin/eines Steueramtsinspektors.

Hinzu kommt auch während der Ausbildung neben den Anwärterbezügen für den Monat Dezember für jedes Kind, für das Ihnen in Bezug auf den Monat Dezember ein Familienzuschlag gewährt wird, eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 25,56 Euro und ggf. ein Betrag von zurzeit 6,65 Euro monatlich als vermögenswirksame Leistung.
Soziale Leistungen wie Beihilfe im Krankheitsfall, zinslose Darlehen und Wohnungsfürsorge stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zu.

Für Beamte, die nach bestandener Prüfung eingestellt werden, ist auch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung gegeben.


 

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