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Aktuelles für Finanzbeamte:
DBB: Steuervereinfachungsvorschläge sind machbar
Steuervereinfachungen sind nach Auffassung des dbb ohne großen finanziellen Aufwand machbar. Wie das Steuerrecht zu vereinfachen ist, hat der rheinland-pfälzische Finanzminister Dr. Carsten Kühl dargelegt, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Dieter Ondracek am 14. Oktober 2011. Kühl hatte gemeinsam mit Amtskolleginnen und -kollegen aus Hessen, Schleswig-Holstein und Bremen der Öffentlichkeit am selben Tag zehn Änderungen zum Thema Steuervereinfachung präsentiert.
Ondracek dazu: Die Vorschläge können tatsächlich zu Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Steuerverwaltung führen. Wir empfehlen deshalb dem Gesetzgeber, sie rasch aufzugreifen.
Ganz ausdrücklich begrüße der dbb die angeregte Anhebung der steuerlichen Pauschbeträge für behinderte Menschen um 30 bis 50 Prozent: Dies entspricht einer Forderung unseres gewerkschaftlichen Dachverbandes. Eine Erleichterung für Betroffene und Steuerverwaltung stelle auch die geplante Neuregelung des Abzugs und Nachweises von Pflegekosten dar, so Ondracek weiter.
Die vorgesehene Neustrukturierung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen wird vom dbb positiv bewertet. Bisher hatte die Steuerverwaltung erhebliche Probleme, Auslandssachverhalte auf ihre Stimmigkeit zu prüfen, sagte der dbb Vize. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig nur noch Unterhaltszahlungen an Bedürftige im Inland steuerlich abgezogen werden können. Einen Vereinfachungseffekt macht Ondracek auch in der geplanten Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1.000 Euro in eine Pauschlale für Fahrten (560 Euro), Arbeitsmittel (140 Euro) und übrige Werbekosten wie etwa Gewerkschaftsbeiträge und ähnliche (300 Euro) aus. Die neue Regelung ist zielgenauer und erspart den Steuerbürgern die Belegsammelei, so Ondracek. Als akzeptabel bezeichnete er die Einführung eines nicht abziehbaren Sockelbetrages von 300 Euro bei haushaltsnahen Handwerkerrechnungen, da damit Bürger und Steuerverwaltung vom aufwendigen Nachweis von Kleinbeträgen entlastet würden.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 14.10.2011