Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung): § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage

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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung): § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage

vom 27. Mai 2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 597, 598)

§ 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage

Ist die Gewährung einer Erschwerniszulage neben einer anderen Zulage ganz oder teilweise ausgeschlossen, gilt dies auch für eine nach Wegfall der anderen Zulage gewährte Ausgleichszulage, solange diese noch nicht bis zur Hälfte aufgezehrt ist.


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