
|
Neuauflage: Mai 2025 >>>hier können Sie den |
PDF-SERVICE für nur 15,00 Euro Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden, u.a. auch zur Beamtenversorgung -Online. Sie finden im Portal des PDF-SERVICE zehn Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Zurück zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Beamtenversorgungsgesetz : § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
§ 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
(1) Ein Beamter, der aus einem Amt im Sinne des § 36 des Bundesbeamtengesetzes oder des entsprechenden Landesrechts nicht auf eigenen Antrag entlassen wird, erhält ein Übergangsgeld in Höhe von 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, in der er sich zur Zeit seiner Entlassung befunden hat. § 4 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend.
(2) Das Übergangsgeld wird für die Dauer der Zeit, die der Beamte das Amt, aus dem er entlassen worden ist, innehatte, mindestens für die Dauer von sechs Monaten, längstens für die Dauer von drei Jahren, gewährt.
(3) § 47 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 und Abs. 4 gilt entsprechend.
(4) Bezieht der entlassene Beamte Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen im Sinne des § 53 Abs. 7, so verringern sich die in entsprechender Anwendung des § 4 des Bundesbesoldungsgesetzes fortgezahlten Bezüge und das Übergangsgeld um den Betrag dieser Einkünfte; § 63 Nr. 10 findet keine Anwendung.
.
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVV)
47a.0
Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 47 sind entsprechend anzuwenden.
47a.l
Das Übergangsgeld beträgt für die ersten drei Monate 100 v. H. der Dienstbezüge (vgl. § 4 BBesG).
47a.2
Die Fristen für die Zahlung des Übergangsgeldes beginnen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entlassung.
![]() |
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |