Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)

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Aktuelle Besoldungsrunde 2022

Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2022 eingebracht (18. Wahlperiode 09.03.2022 Drucksache 18/21628).

Hier finden Sie den Text des Gesetzentwurfs sowie deren Begründung >>>Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2022


Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)

vom 05.08.2010, zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes vom 22.04.2022 geändert. 

Inhaltsübersicht

 

Abschnitt I
Geltungsbereich

Art. 1  Geltungsbereich

 

Abschnitt II
Vorschriften für Beamte und Richter

Art. 2  Bayerische Besoldungsordnungen 

Art. 3  Festlegung besonderer Eingangsämter 

Art. 4  Einweisung in die Planstelle 

Art. 5  (aufgehoben) 

Art. 6  Zulagen für Beamte und Richter 

Art. 7  Aufwandsentschädigungen 

Art. 8  Sonstige Zuwendungen 

Art. 9  Anrechnung von Sachbezügen 

Art. 10  Dienstbekleidung, Unterkunft, Heilfürsorge 

Art. 11  Beihilfen 

Art. 12  Festsetzung und Anordnung von Bezügen 

Art. 13  Rückforderung von Bezügen 

Art. 14  Ausbringen von Planstellen 

Art. 15  (aufgehoben) 

Art. 16 Nebenamtsvergütungen für die Leiter von Materialprüfungsämtern und Untersuchungsstellen für die Alkoholkonzentration im Blut 

Art. 17  Nebenamtsvergütungen für Hochschulprofessoren 

Art. 18  Sonstige Zuständigkeitsregelungen 

 

Abschnitt III
Vorschriften für Arbeitnehmer

Art. 19  Dienstordnungsmäßig Angestellte 

Art. 20  Sonstige Zuwendungen, Sachbezüge und Beihilfen an Arbeitnehmer 

 

Abschnitt IV
Vorschriften für Professoren und hauptberufliche Mitglieder von Hochschulleitungen

Art. 21  Besoldungsordnungen

Art. 22  Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge 

Art. 23  Besondere Leistungsbezüge  

Art. 24  Funktions-Leistungsbezüge 

Art. 25  Ruhegehaltfähigkeit

Art. 26  Besoldungsdurchschnitt 

Art. 27  Forschungs- und Lehrzulage 

Art. 28  Verordnungsermächtigung 

Art. 29  Prüfungsvergütung

 

Abschnitt V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Art. 30 Versetzung bei Rückgang von Planstellenzahlen, Einwohnerzahlen und Schülerzahlen  

Art. 31  Zahl der Planstellen für Stadtdirektoren 

Art. 32  Übergangsbestimmungen 

Art. 33  In-Kraft-Treten  

 

Weitere Bayerische Besoldungsvorschriften

Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen

Anhang zu den Besoldungsordnung (künftig wegfallende Ämter)

Besoldungsordnung A 

Besoldungsordnung B

Besoldungsordnung R

 


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